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Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle führen wir Fragen auf, die uns in unserer täglichen Praxis am häufigsten begegnen. Die Liste soll stetig erweitert werden.

Was ist der Unterscheid zwischen Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung?

Das Nachlassgericht ordnet eine Nachlasspflegschaft an, wenn die Erben unbekannt sind und ein Sicherungsbedürfnis besteht oder wenn ein Nachlassgläubiger einen Antrag stellt. Die im Rahmen der Nachlasspflegschaft anfallenden Tätigkeiten wie Sicherung und Verwaltung des Nachlasses werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Nachlassverwaltung bezeichnet. Im juristischen Sinne handelt es sich aber bei dieser um einen Spezialfall der Nachlasspflegschaft, bei der die Erben bekannt sind, aber sich nicht im Klaren darüber sind, ob sie das Erbe annehmen wollen, da möglicherweise Überschuldung droht.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Generell ist es immer empfehlenswert, bei vorhandenem Vermögen ein Testament aufzusetzen bzw. von einem Fachmann aufsetzen zu lassen. Bei bestimmten Konstellationen ist es aber auch sinnvoll, Testamentsvollstreckung anzuordnen, etwa wenn die Erben unmündig oder unerfahren sind oder wenn eine Erbengemeinschaft in Verbindung mit komplexeren Vermögensverhältnissen (z. B. mit Immobilien- und Firmenbesitz) vorliegt. In diesen Fällen sind nicht nur Erbstreitigkeiten vorprogrammiert, sondern unter Umständen in Unternehmen auch die Nachfolgeregelung und Unternehmensstrategie gefährdet.

Welche Leistungen bieten wir den Erben und nicht das Gericht?

Über die Leistungen des Gerichts besteht bei den Erben oft eine völlige Fehleinschätzung. Hier ein paar Beispiele, welche Leistungen das Gericht nicht erbringt:

  • Ermittlung über Zusammensetzung und Werthaltigkeit des Nachlasses
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Nachlassverfahren
  • Erbauseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben
  • die mit dem Erbfall / Sterbefall anfallenden Geschäfte (z. B. Auflösen von Bankkonten, Beerdigung usw.)
  • Festsetzung und Auskünfte zur Erbschaftsteuer

Je nach Fallkonstellation und unserer Funktion als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Nachlassabwickler oder Testamentsvollstrecker werden diese Leistungen von uns erbracht.

Burrer & Klar
Kanzlei für Nachlaßsachen

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  • Nachlasssicherung
  • Nachlassverwaltung
  • Nachlassabwicklung

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